Rechtsanwalt Heider in Garching bei München

Herr Rechtsanwalt Heider ist im Münchner Norden in Garching bei München niedergelassen und bietet eine persönliche und individuell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Rechtsberatung.

Die Kanzlei vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich im gesamten Bundesgebiet in folgenden Fachgebieten:

Herr Rechtsanwalt Heider bietet in seiner hervorragend vernetzten Kanzlei in Garching bei München Rechtsberatung auf höchstem Niveau. Größe und Struktur der Kanzlei ist auf eine individuelle Betreuung eines jeden Mandanten ausgerichtet, in der jeder Mandant mehr als nur ein Aktenzeichen ist. 

Aktuelle Publikationen:

Baufachzeitung – 2024 – Das Erbbaurecht im Fokus des Bundesgerichtshofs

Baufachzeitung – 2023 – Vor- und Nachteile eines Bebauungsplanes

Energie Fachzeitung – 2023 – Die neue Photovoltaikanlagenpflicht – Bayern auf dem Weg in die Energieunabhängigkeit

Baufachzeitung – 2022 – Novellierung der Immobilienbewertung

Architekturzeitung – 2022 – Werkvertragsrecht: Lohnanspruch trotz Mängelrüge vor Abnahmeaufforderung

Ingenieurmagazin – 2022 – Verbraucherbauvertrag: Rechtsprechung stärkt Rechte der Verbraucher

Fachgebiete:

Im öffentlichen Baurecht berät die Kanzlei zu allen Fragen, die sich für Unternehmen, Privatleute und Kommunen im Bauplanungsrecht und im Bauordnungsrecht stellen. 

Im privaten Baurecht berät die Kanzlei insbesondere Bauträger, Bauherren, Architekten und Handwerker zum Bauvertragsrecht sowie zum Werkvertragsrecht nach BGB und VOB, insbesondere zur Geltendmachung und zur Abwehr von Mängelansprüchen aller Art. Ferner zeichnet sich die Kanzlei durch ihre Expertise in allen vertraglichen Fallgestaltungen, sei es bei der Erstellung von Bau-, Werk- oder Immobilienkaufverträgen, aus. Weitere Informationen finden Sie hier

Im Erbrecht berät und vertritt die Kanzlei Erben, Erbengemeinschaften und Erblasser in allen Angelegenheiten des Erbrechts und der Vermögensnachfolgeplanung. Das Leistungsspektrum umfasst die Beratung zur Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Schenkungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, die Abwicklung und Auseinandersetzung von Erbschaften und Nachlässen sowie die Testamentsvollstreckung. Zu den Leistungen der Kanzlei zählt ferner die Vertretung bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und bei streitigen Erbscheinsverfahren sowie bei Erbenfeststellungsklagen. Um das Beratungsangebot abzurunden, arbeitet die Kanzlei mit renommierten Steuerberatungskanzleien zusammen, um auch die steuerrechtlichen Aspekte der Nachfolgeregelung umfassend mit einbeziehen zu können. Weitere Informationen finden Sie hier.

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